Seit dem 13. Januar wird der Prozess gegen fünf Frauen und einen Mann zwischen 22 und 25 Jahren vor dem 7. Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) in einem für staatsschutzrelevante Verfahren typischen Tempo weitergeführt. Doch die Verhandlungen stocken immer häufiger, weil Zeugen nicht erscheinen oder nur unvollständig ihre Aussagen machen.
Die Angeklagten werden vor dem Hintergrund der Angriffe im ungarischen Budapest vom 9. bis 11. Februar 2023 festgelegt – bei denen Opfer mit Pfefferspray und Schlagstöcken angegriffen wurden. Die Bundesanwaltschaft wirft den Angeklagten Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, versuchte Mord sowie gefährliche Körperverletzung vor. Der „Tag der Ehre“, ein jährlicher Gedenktag für rechte Extremisten und Neo-Nazis am 12. Februar, erinnert an die Ausbruchsversuche von deutschen Soldaten und Angehörigen der Waffen-SS während der Schlacht um Budapest im Zweiten Weltkrieg.
Ein 49-jähriger Ungar, Zeuge eines Überfalls am 10. Februar 2023, wurde vor dem Gericht verhört – doch seine Aussagen sind unvollständig. „Ich war im Geschäft“, sagte er, „dann wurde ich von etwa acht Personen mit Schlägen angegriffen.“ Bei Fragen zu einer jungen Frau, die kurz vor dem Anschlag ihn angerufen hatte, gab er nur ungenaue Angaben: „Blonde Haare und blaue Augen, etwa 1,60 Meter groß.“
Bei einem Gespräch mit Alexander Hoffmann, Verteidiger von Nele A., erwähnte der Zeuge das Datum des Vertrags von Trianon. „Es war ein Trauertag“, sagte er, „da Ungarn zwei Drittel seines Staatsgebiets verlor.“ Die Gerichtsverhandlung endete mit dem Hinweis, dass die Zeugen ihre Aussagen klären müssen. Doch bislang scheint es keine Lösung für das Problem der nicht erscheinenden Zeugen zu geben.
Der Prozess soll am kommenden Dienstag fortgesetzt werden – und laut Gerichtsvermerk stehen insgesamt 72 Verhandlungstermine bis zum Januar 2027 zur Verfügung.