Familienkonflikt bei der Verfassungsrichterwahl: Eine neue Krise für die deutsche Politik

Politik

Die ungelöste Problematik um Frauke Brosius-Gersdorf bleibt ein zentrales Thema im Sommer, ohne dass eine Lösung in Sicht ist. Möglicherweise liegt die Antwort näher, als man denkt – direkt im engsten Umfeld der Kandidatin.
Eigentlich dachte ich, dass alles über Frau Prof. Frauke Brosius-Gersdorf bekannt sei. Jeder, der es wissen will, kennt die Gründe, warum sie nicht als Verfassungsrichterin gewählt werden sollte. Sie selbst weicht kurz vor dem erreichten Karrierehöhepunkt nicht ab, und ihre Anhänger um Lars Klingbeil halten an ihr fest, um die Unionsparteien erneut zur Unterwerfung zu zwingen. Die Bekenntnisse zu dieser Person werden in einem Ton formuliert, der es unmöglich macht, ohne Gesichtsverlust zurückzuziehen – außer, man bietet massive Gegenleistungen an.
Gibt es denn keine elegante Kompromisslösung mehr? Wahrscheinlich nur, wenn man die Nachrichten der letzten Tage über diese Personalie mit großem Fantasie betrachtet. Nicht die neu entdeckten Zitate von ihr, in denen sie beispielsweise die Vereinbarkeit von Vielehe (die viele islamische Zuwanderer wünschen) und dem Grundgesetz erklärt, sind das Problem. Die Tagespost und jungefreiheit.de zitierten sie kürzlich mit:
„Eine Begrenzung des Verfassungsbegriffs der Ehe auf zwei Personen ist durch den Normenzweck des Artikels 6 Absatz 1 Grundgesetz nicht geboten. Die Funktion der Ehe als Beistands- und Verantwortungsgemeinschaft kann grundsätzlich nicht nur von monogamen, sondern auch von polygamen Lebensgemeinschaften erfüllt werden.“
Dies stärkt die Ablehnung derer, die sie nicht im Verfassungsrichteramt sehen wollen, ist aber keine neue Erkenntnis. Dass sie das Recht in einem ideologisch gewünschten Sinne interpretiert, ist bekannt. Wer das höchste Gericht Deutschlands möglichst wenig ideologisch beeinflusst sehen möchte, wusste schon zuvor genug, um zu wissen, dass sie eine klare Fehlbesetzung wäre.
Doch möglicherweise stören sich bald viele Anhänger an etwas anderem. Vielleicht wird der Ehemann von Brosius-Gersdorf zum Thema werden. Unter ihren Anhängern sind viele, die gern als Kontaktschuld-Ankläger auftreten und öffentliche Distanzierung vom jeweiligen Angeklagten verlangen.
Die Öffentlichkeit lernte durch den amateurhaft instrumentalisierten Plagiatsvorwurf von Jens Spahn auch ihren Ehemann, Prof. Dr. Hubertus Gersdorf, kennen. Er könnte mit bösen Kräften verbündet sein. Der Tagesspiegel warnte seine Leser am Sonntag mit der Schlagzeile: „Rechtsextremer als Maximilian Krah: Scharfe Kritik an Ehemann von Frauke Brosius-Gersdorf“. Im Teaser weiter: „Nach Frauke Brosius-Gersdorf gerät nun ihr Ehemann Hubertus in die Kritik – wegen eines Interviews in der rechten Zeitung Junge Freiheit.“
Das klingt nach schwerer doppelter Kontaktschuld: Erst der Gatten der Kandidatin mit der bösen Junge Freiheit, dann die Kandidatin mit ihrem Ehemann aufgrund seiner Positionen. Was ist dran an den Vorwürfen? Der Tagesspiegel verbirgt seine Erkenntnisse hinter einer Bezahlschranke. Doch es ist besser, in die ursprüngliche Quelle zu schauen.
Das inkriminierte Interview wurde mit ihm bereits geführt, als Gattin Frauke den meisten Bundesbürgern noch nicht namentlich bekannt war, nämlich am 1. Juni 2025. Junge Freiheit kündigte es so an: „In der Debatte um die AfD widerspricht nun der Leipziger Rechtswissenschaftler Hubertus Gersdorf dem Verfassungsschutz.“ In den Aussagen des Professors steht:
„Ein Staatsbürgerschaftsrecht, das darauf zielt, die ethnische, sprich soziokulturelle Homogenität eines Volkes zu wahren. Dagegen führt das 1999 verabschiedete, heutige Staatsangehörigkeitsrecht zur Veränderung dieser homogenen Einheit.“
Solche Aussagen stören politische Tugendwächter wie den Tagesspiegel, die Abweichlertum des Gatten als anrüchig empfinden. Doch eine Lösung könnte in der familiären Koalition liegen. Die Unionsparteien mit der SPD könnten Hubertus Gersdorf statt seiner Frau für das Verfassungsrichteramt nominieren, um den Koalitionsfrieden zu wahren.
Doch dies ist eine unrealistische Idee. Es wäre besser, Parteipolitiker würden auf eigene Nominierungen verzichten und sich vom Richterwahlausschuss führen lassen. Doch wer kann heute noch realistisch bestimmen?
Der Bundeskanzler Friedrich Merz hat in seinem Sommerinterview das Gute-Nacht-Märchen vom Land auf gutem Weg erzählt, dessen Regierung nur Konflikte nebenbei hat. Seine Worte klangen wie bei Olaf Scholz. Doch die deutsche Wirtschaft steuert auf einen Absturz zu – und Merz bleibt ein Symbol der politischen Ohnmacht.