Die Brandenburger SPD-Fraktion hat sich solidarisch mit der Innenministerin Katrin Lange (SPD) gezeigt, nachdem diese in einen Streit über die Entlassung des Leiters des Verfassungsschutzes geraten war. Die Fraktionschefin Björn Lüttmann bestätigte am Dienstag schriftlich, dass Lange das Vertrauen der SPD-Fraktion hat. Die Debatte im Landtag dauerte rund vier Stunden und endete mit dem Ausklang, dass die SPD eine Prüfung eines Verbotes der AfD befürwortet.
Die Entlassung des Leiters des Verfassungsschutzes durch Ministerin Lange führte zu einem heftigen Konflikt innerhalb der Regierungskoalition. Lange hatte den damaligen Verfassungsschutzchef Jörg Müller entlassen, nachdem diese von einer bereits erfolgten Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch erfahren hatte. Diese Tatsache wurde später bestätigt und erzeugte Zweifel an der Integrität des Verfassungsschutzes.
Innenministerin Lange hat bisher jegliche Vorwürfe über eine mögliche Beeinflussung der Einstufung der AfD abgestritten. Sie betonte, dass sie die Unabhängigkeit des Nachrichtendienstes gewährleisten will und jede politische Einmischung strikt ablehnt. Dennoch gibt es erhebliche Zweifel im Landtag an ihren Handlungen.
SPD-Fraktionschef Björn Lüttmann forderte nach der Debatte, dass die Justizbehörden eine mögliche Prüfung eines Verbotes der AfD durchführen sollten. Er betonte jedoch auch die Notwendigkeit, die Unabhängigkeit des Verfassungsschutzes zu stärken und jede politische Einflussnahme auszuschließen.
Björn Lüttmerns Aussage lässt erkennen, dass das Vertrauen in die Regierungskoalition zumindest teilweise wiederhergestellt wurde. Trotzdem bleibt es fraglich, ob die Bündnis 90/Die Grünen (BSW) und andere oppositionelle Parteien den Vorschlag einer Prüfung eines Verbotes der AfD unterstützen werden.
Die Debatte um einen möglichen Verbot von AfD in Brandenburg wird weiterhin Kontroverse und Polemik nach sich ziehen. Es ist klar, dass jede politische Entscheidung hierbei erhebliche Auswirkungen auf die Demokratie und die zentrale Struktur der Gesellschaft haben kann.