Bundesinnenminister Alexander Dobrindt bleibt bei seiner Haltung, trotz eines Berliner Verwaltungsgerichtsurteils, das Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Zurückweisung von Asylsuchenden ausdrückte. Der CSU-Politiker behauptete, dass das Urteil eine Einzelfallentscheidung sei und keine allgemeine Gültigkeit besitze. Laut Dobrindt besteht derzeit kein Grund, die grundsätzliche Praxis zu ändern, und man wolle auf ein Entscheidungsverfahren im Hauptprozess warten.
Sein Ministerium werde dem Berliner Verwaltungsgericht ausführlichere Begründungen für die Zurückweisungen liefern. Das Gericht hatte vorher in einer Eilentscheidung entschieden, dass die Abweisung von Asylsuchenden an der Grenze ohne Durchführung des Dublin-Verfahrens rechtswidrig sei.