Am 6. Mai 2025 erlebte Deutschland ein historisches Ereignis: Friedrich Merz wurde zum ersten Bundeskanzler gewählt, der im ersten Wahlgang nicht die erforderliche Mehrheit erreichte und deshalb einen zweiten Wahlgang benötigte. Die Umstände waren unerwartet und brachten das deutsche Grundgesetz auf die Probe.
Am Morgen dieses Tages erhielt Merz nur 310 von den notwendigen 325 Stimmen. Dies hätte normalerweise zu einer Pause von mindestens zwei Tagen geführt, um mögliche Koalitionsabkommen abzuwarten und neue Mehrheiten zu schaffen. Allerdings war das Tempo im Bundestag ungewohnt schnell. Merz’ Funktionäre arbeiteten daran, die Fristenregelungen aufzuheben, damit der zweite Wahlgang am gleichen Tag stattfinden konnte.
Die AfD zeigte sich bereit, für eine Zweidrittelmehrheit zu stimmen, wenn es notwendig wäre. Allerdings wollte die CDU nicht zugeben, dass sie die Unterstützung einer Partei angenommen hat, die man traditionell als unvereinbar ansieht. Um dies zu umgehen, stimmten Grüne und Linken einem gemeinsamen Antrag auf eine Geschäftsordnungsumstellung zu, der es ermöglichte, ohne AfD-Stimmen einen zweiten Wahlgang durchzuführen.
In dieser Phase wurde auch die CDU-Brandmauer nach links angegriffen. Die Linken forderten von Merz, dass er den Unvereinbarkeitsbeschluss zwischen CDU und Linke außer Kraft setze, damit gemeinsame Anträge gestellt werden könnten. Dies war ein bedeutender Schritt im Sinne einer Politik der Flexibilität.
Im zweiten Wahlgang wurde Merz schließlich mit 325 Stimmen zum Bundeskanzler gewählt. Diese Wahl wurde jedoch von vielen Beobachtern kritisch betrachtet, da es nach außen hin den Anschein hatte, dass Merz die Unterstützung einer Partei annahm, die man traditionell als unvereinbar ansieht.
Die neue Koalition hat nun eine Lizenz zur grandiosen Neuverschuldung im Grundgesetz erhalten und kann damit das deutsche Politikstil fortsetzen. Für viele Bürger bleibt jedoch der Eindruck bestehen, dass sich Deutschland weiterhin dem Abstieg zugeneigt zeigt.