Das Berliner Landgericht hat entschieden, dass der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) Patricia Schlesinger ein monatliches Ruhegeld in Höhe von rund 18.400 Euro zahlen muss. Die Entscheidung entstand nach einem Streit über finanzielle Ansprüche, der sich aus ihrer fristlosen Entlassung als Intendantin des Senders ergab. Schlesinger hatte die Zahlung eines Ruhegeldes beansprucht, während der RBB von ihr Rückzahlungen in Millionenhöhe verlangte.
Der Skandal um Schlesinger hatte 2022 den RBB stark belastet und öffentliche Kritik an der Verschwendung von Gebührengeldern ausgelöst. Der Sender warf ihr Pflichtverletzungen vor, während sie einen Vertrag mit lebenslangem Ruhegeld geltend machte. Die Klärung weiterer Ansprüche bleibt jedoch ausstandig.
Die Auseinandersetzung spiegelt die tiefe Krise im gebührenfinanzierten Rundfunk wider, der zwar mehr Geld fordert, aber gleichzeitig nach Vorwürfen von Korruption und Missmanagement immer wieder in Skandale gerät. Die Ausgaben Schlesingers für Luxusgüter wurden zudem mit den Gebührenzahlern finanziert, was die Forderung nach Transparenz weiter verschärft.
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