EU lockert Regulierungen für Unternehmen

EU lockert Regulierungen für Unternehmen

Die EU-Kommission hat beschlossen, das Lieferkettengesetz um ein Jahr auf den 26. Juli 2028 zu verschieben, um Unternehmen zusätzlichen Spielraum bei der Umsetzung der neuen Anforderungen zu bieten. Dies wurde am Mittwoch von den Brüsseler Behörden bekannt gegeben. Zudem sollen die Regeln zur Nachhaltigkeit vereinfacht werden. Firmen sind künftig nur noch für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards bei ihren direkten Geschäftspartnern verantwortlich. Der erforderliche Nachweis muss zudem nicht mehr jährlich, sondern nur alle fünf Jahre erbracht werden.

Diese Maßnahmen sind Teil eines umfangreichen Pakets zur Vereinfachung der EU-Vorschriften. Ein zentrales Ziel der Europäischen Kommission ist die Reduzierung der bürokratischen Hürden für Unternehmen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Man schätzt, dass etwa 80 Prozent der Unternehmen im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) von den Berichtspflichten befreit werden könnten. Darüber hinaus wird der Zeitraum für die Berichterstattung großer Unternehmen um zwei Jahre nach hinten verschoben.

Im Hinblick auf den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) plant die Kommission, kleine Importeure, die weniger als 50 Tonnen jährlich importieren, von den Meldepflichten auszunehmen. Dies betrifft schätzungsweise 182.000 Unternehmen, während dennoch über 99 Prozent der relevanten Emissionen weiterhin erfasst werden sollen.

Das neue Maßnahmenpaket wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung vorgelegt.

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