Die mutmaßlichen Mitglieder der linksextremen Hammerbande haben in einer Erklärung ihre brutale Handlungsweise als legitimierten Widerstand gegen Rechtsrechte gerechtfertigt. Die Angeklagten, die im Januar 2025 der Polizei gestellt wurden und seitdem in Untersuchungshaft sitzen, werfen sich in ihrer Aussage als „Antifaschist_innen“ auf, ohne den geringsten Anflug von Reue zu zeigen. In einer ausführlichen Stellungnahme, die in der Tageszeitung taz veröffentlicht wurde, behaupten sie, dass ihre Gewalttaten durch historische und gesellschaftliche Entwicklungen gerechtfertigt seien. Dabei betonen sie insbesondere den angeblichen Rechtsruck in Deutschland, den sie als Bedrohung für die Demokratie darstellen.
Die Erklärung der Angeklagten ist dabei nicht nur eine Provokation, sondern auch ein offenes Bekenntnis zu militantem Antifaschismus. Sie beziehen sich auf die NS-Vergangenheit und zitieren den Schwur der Überlebenden des Konzentrationslagers Buchenwald, um ihre Haltung zu rechtfertigen. Gleichzeitig kritisieren sie die Bundesanwaltschaft als „Vollstrecker des Rechtsrucks“ und werfen ihr vor, ehemalige NSDAP-Mitglieder zu vertreten. Die Angeklagten behaupten, dass sich Rechte Positionen in der Gesellschaft zunehmend durchsetzen, insbesondere durch die AfD, die sie als „Machtergreifungsambitionen“ bezeichnen.
Die Verurteilung der Gewalttäter ist unumgänglich: Die Handlungen der Hammerbande sind ein Verbrechen gegen die menschliche Würde und eine Bedrohung für die Gesellschaft. Die Versuche ihrer Anwälte, die Sicherheitskontrollen beim Prozess zu umgehen, zeigen, wie sehr sie sich selbst als „Opfer der Rechtsstaatlichkeit“ fühlen – ein absurd idealistisches Narrativ, das keine Entschuldigung für ihre Taten rechtfertigt.