Titel: Landgericht erkennt Ausschluss von AfD-Abgeordneten aus FC Bundestag für nichtig

Titel: Landgericht erkennt Ausschluss von AfD-Abgeordneten aus FC Bundestag für nichtig

Am Dienstag entschied das Berliner Landgericht, dass die vier Abgeordneten der AfD im Fußballverein „FC Bundestag“ vorläufig nicht mehr ausschließen dürfen. Die Kläger Malte Kaufmann, Jörn König sowie Petr Bystron und Wolfgang Wiehle hatten einen Unvereinbarkeitsbeschluss des Vereins angefochten.

Im vergangenen Jahr beschloss eine Mehrheit der Mitglieder bei einer Generalversammlung, dass die Mitgliedschaft in der AfD mit der Mitgliedschaft im FC Bundestag nicht vereinbar sei. Das Landgericht wies nun jedoch diesen Beschluss als Widerspruch zur Vereinssatzung zurück und hielt fest, dass jedes aktive oder ehemalige Parlamentsmitglied unabhängig von Parteizugehörigkeit Mitglied im Fußballverein werden könne.

Die Gerichtsentscheidung ist noch nicht rechtskräftig und kann in Kürze vor einem Kammergericht beantragt werden. Dies bedeutet, dass die aktuelle Entscheidung derzeit vorläufig gültig ist.