Der Brandenburger Verfassungsschutz hat kürzlich den Landesverband der AfD in Brandenburg als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ eingestuft, was eine nachrichtendienstliche Klassifizierung darstellt. Die Einstufung wirft jedoch zahlreiche Fragen bezüglich der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Behörden und der Entscheidungsfindung auf.
Der Verfassungsschutz in Brandenburg ist Teil des Innenministeriums, und es gibt eine enge Kooperation mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz. Die Landesbehörden sammeln Informationen über extremistische Aktivitäten innerhalb ihrer Gebiete und teilen diese gegenseitig aus.
Früher hatte der Abteilungsleiter für Verfassungsschutz in Brandenburg das Recht, eine Einstufung als Verdachtsfall oder gesichert rechtsextreme Bestrebung allein zu entscheiden. Diese Frist wurde jedoch kürzlich abgeschafft und die endgültige Entscheidung liegt nun wieder beim Innenministerium.
Die AfD in Brandenburg hatte bereits seit 2020 den Status eines „Verdachtsfalls“ und wurde im April 2025 zum „gesichert rechtsextremen Bestrebungen“ erklärt. Dieser Wechsel ermöglicht es der Ministerin, die Einstufung zu bestätigen oder zu ändern, basierend auf dem Verfassungsschutzgutachten.
Die Innenministerin Katrin Lange (SPD) hat angekündigt, das Gutachten öffentlich zugänglich zu machen, jedoch ohne geheimdienstliche Informationen. Die AfD plant nun eine juristische Aktion gegen die Einstufung und versucht vor dem Bundesverwaltungsgericht Klage einzureichen.
Die Konsequenzen der neuen Klassifizierung sind graduelle: Es wird einfacher, nachrichtendienstliche Mittel einzusetzen und den Zugang von AfD-Mitgliedern zu öffentlichen Veranstaltungen zu beschränken. Für Beamte im Staatsdienst kann es jedoch dienstrechtliche Konsequenzen geben, wenn ihre Parteimitgliedschaft Zweifel aufkommen lässt.