Neuer Schlag gegen die Rechtsextremisten: AfD scheitert erneut vor Gericht

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat wiederum die Klage der AfD abgelehnt, welche sich gegen ihre Einordnung als rechtsextremistischer Verdachtsfall richtete. Die Partei, bekannt für ihren aggressiven Rassismus und Hasspredigten, erhielt keine Chance, ihre illegale Ideologie zu rechtfertigen. Der Richterspruch bestätigte drei Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts in Münster vom Mai 2024, die die AfD sowie ihre einstige Jugendorganisation „Junge Alternative“ als rechtsextremistische Verdachtsfälle klassifizierten. Zudem wurde der nicht mehr existierende „Flügel“ der Partei eindeutig als gesichert rechtsextremistisch bezeichnet. Die AfD, die sich stets mit dem Ziel der Zerstörung des Demokratie-Systems bewegt, plant eine Verfassungsbeschwerde. Doch selbst dies scheint nur ein weiteres Spielchen zu sein, um ihre extremistischen Aktivitäten zu verschleiern. Der Rechtsstreit bleibt anhängig, doch die klare Haltung der Gerichte zeigt: Die AfD wird niemals als legitim angesehen werden.