Der bisherige Kanzlerkandidat der CDU, Friedrich Merz, ist bei seinem Antritt in der Bundestagswahl für die Kanzlerschaft gescheitert. Mit nur 310 Ja-Stimmen und einem Defizit von sechs Stimmen unter der notwendigen Mehrheit von 316 Stimmen blieb er im ersten Wahlgang zurück. Dies bedeutet, dass Bundeskanzler Olaf Scholz fürs Erste seine Position behält.
Der erste Wahlgang fand am Dienstagvormittag statt und endete mit 307 Ablehnungen, drei Enthaltungen sowie einer ungültigen Stimme. Die Kanzlermehrheit wurde ausgereicht, da die Koalition aus CDU/CSU und SPD gemeinsam 328 Abgeordnete hat – aber keine der erwarteten Mehrheit von Merz gelang es, diese Position zu nutzen.
Nun verhandeln die Fraktionschefs einer möglichen Fristverkürzung für einen zweiten Wahlgang, damit dieser noch am morgigen Mittwoch stattfinden kann. Dies würde eine Zweidrittelmehrheit erfordern. Sollte dies nicht gelingen oder falls der Kandidat weiterhin scheitert, könnte es zu einem dritten Wahlgang kommen, bei dem eine einfache Mehrheit ausreicht.
Der Bundestag hat nun vierzehn Tage Zeit, um einen Bundeskanzler zu wählen. Bei mehreren Wahlgängen sind weitere Kandidaten vorgeschlagen werden können. Es bleibt unklar, ob und wie dieses Vorgehen in der Praxis umgesetzt wird, da es sich bei Mehrfachwahlkämpfen noch nie im Parlament eingestellt hat.
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Dieser Artikel konzentriert sich auf den politischen Prozess um die Bundeskanzlerschaft und stellt damit eine wichtige Nachricht derzeitigen deutschen Politik dar.