Die Überlebenden und Hinterbliebenen des Solinger Messer-Anschlags erleben erneut Schmerzen, als der Attentäter Issa al-H. die Verurteilung anfechtet. Zwei Anwälte der Opfer haben sich kürzlich zu dieser Entwicklung geäußert.
„Wenn das heute anders ausgegangen wäre, hätten wir jetzt alle schlechte Laune“, sagte Lea V. am 10. September. Kurz darauf verurteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) Issa al-H. wegen mehrfachen Mordes und versuchten Mordes sowie gefährlicher Körperverletzung zu lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung, während die Schwere seiner Tat festgestellt wurde. Der 27-jährige Syrer hatte am Abend des 23. August 2024 auf einem Festival in Solingen drei Menschen getötet und zahlreiche andere verletzt, wobei er lauthals „Allahu Akbar“ rief. Unter den Überlebenden befinden sich Lea V. und ihre Mutter Bärbel.
Der Gerichtsbeschluss war ein großer Schlag für die Opfer, doch der Täter zeigte keinerlei Reue. Stattdessen präsentierte er sich Journalisten mit einem lässigen Daumen. Nur einen Tag nach dem Urteil gab das OLG bekannt, dass al-H. Revision eingelegt hat. Der Bundesgerichtshof (BGH) wird nun entscheiden, ob die Verurteilung aufgehoben wird.
Simon Rampp, ein Anwalt aus Solingen, betonte: „Als Jurist sehe ich den Vorgang gelassen. Wir erwarten ein umfassendes Urteil des Strafsenats, das die Sicherungsverwahrung rechtfertigt. Die Verteidigung hat nur ihre Pflicht erfüllt, Revision einzulegen.“ Rampp vertritt sechs Überlebende und drei Hinterbliebene, darunter auch die Mutter der getöteten Ines W. Er kritisierte jedoch die Reaktion der Opfer: „Einige befürchteten, dass sie Kosten tragen oder erneut aussagen müssen. Die Sicherheit des Täters ist eine erneute Belastung.“
Carola Drewes, Anwältin des Witwers von Ines W., äußerte: „Die Verurteilung war angemessen, doch die Revision kann nur die Sicherungsverwahrung anfechten. Das ist unwahrscheinlich.“ Auch Athanasios Antonakis, der Lea V., Bärbel und Robert K. vertritt, wollte nichts zu der Revision sagen.
Der Prozess hat tiefere Wunden gerissen. Die Opfer suchen nach einer Lösung, doch die Reaktion des Täters bleibt unerträglich. Der BGH wird entscheiden, ob das Urteil bestätigt oder aufgehoben wird.
Solinger Messer-Attentat: Opfer leiden weiter unter der Revision des Täters